Seit dem 2. August musst du KI-Inhalte kennzeichnen, aber längst nicht alle
KI-generiertes Bild Die Schlagzeilen zur neuen KI-Kennzeichnungspflicht klingen dramatischer, als die Rechtslage ist. Für die meisten Betriebe gilt sie nur in engen Fällen. Was du wirklich beachten musst.
Wer für Werbung, Social Media oder die eigene Website mit KI Bilder und Texte erstellt, hat in den letzten Tagen viele beunruhigende Schlagzeilen gelesen. Der Tenor läuft meist darauf hinaus, dass ab sofort jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden müsse. So einfach ist es nicht. Die EU-Kommission hat die Transparenzpflichten der KI-Verordnung zum 2. August 2026 anwendbar gemacht und dazu einen freiwilligen Verhaltenskodex samt einheitlicher Kennzeichnungs-Symbole vorgelegt. Gemeint ist damit aber ein enger umrissener Bereich, als die meisten Meldungen vermuten lassen.
Gemeint sind Deepfakes und öffentliche Texte, nicht jeder Werbespruch
Für dich als Betrieb ist vor allem Artikel 50 Absatz 4 wichtig, der die Nutzer solcher Systeme betrifft. Nach dem Wortlaut der KI-Verordnung musst du zwei Arten von Inhalten offenlegen. Erstens Deepfakes, also KI-Bilder, -Videos oder -Audios, die echte Menschen, Orte oder Ereignisse täuschend echt nachbilden. Zweitens KI-generierte Texte, die veröffentlicht werden, um die Öffentlichkeit über Fragen von öffentlichem Interesse zu informieren, etwa zu Politik oder gesellschaftlichen Themen. Ein normaler Werbetext, eine Produktbeschreibung oder ein Angebot fällt in aller Regel nicht darunter. Und selbst bei öffentlichen Texten entfällt die Pflicht, wenn ein Mensch den Inhalt geprüft hat und dafür die redaktionelle Verantwortung trägt.
Die zweite Pflicht, die technische Markierung im Hintergrund, richtet sich an die Anbieter der KI-Werkzeuge selbst, nicht an dich als Anwender. Darum musst du dich nicht kümmern.
Wann du kennzeichnen musst und wann ein Hinweis trotzdem klug ist
Für den Alltag der meisten kleinen Betriebe heißt das Entwarnung, aber keine Sorglosigkeit. Wer mit KI ein Stimmungsbild als Blog-Illustration erzeugt oder einen Produkttext formuliert, muss dafür kein Etikett anbringen. Sobald du aber etwas erstellst, das für echt gehalten werden könnte, etwa das täuschend echte Foto einer realen Person oder ein manipuliertes Video, greift die Offenlegungspflicht.
Zwei Dinge sind jetzt sinnvoll:
- Kennzeichne alles, was Menschen für eine echte Aufnahme halten könnten, klar als KI-generiert.
- Behandle einen freiwilligen KI-Hinweis nicht als Last, sondern als Vertrauenssignal. Kunden merken, ob du offen mit dem Thema umgehst.
Die allgemeinen Transparenzpflichten der KI-Verordnung, vom Chatbot-Hinweis bis zur Mitarbeiterschulung, stehen im Beitrag zum Start des AI Act am 2. August.