Ein Gericht verbietet dem KI-Musikdienst Suno das Training mit geschützten Songs
KI-generiertes Bild Das Landgericht München I hat dem KI-Musikgenerator Suno untersagt, geschützte Songs ohne Lizenz für das Training zu nutzen. Die erste deutsche Entscheidung zu KI-Musik betrifft alle, die generierte Musik geschäftlich einsetzen.
Wer für Werbevideos, Social-Media-Clips oder die Telefonwarteschleife auf KI-generierte Musik setzt, sollte eine Entscheidung aus München kennen. Wie das Fachportal LTO am 31. Juli 2026 berichtete, hat das Landgericht München I dem US-Dienst Suno untersagt, geschützte Musikwerke ohne Lizenz zu vervielfältigen und für das Training seines KI-Modells zu verwenden (Aktenzeichen 42 O 763/25).
Konkret ging es um sechs geschützte Titel, darunter das Lied „Atemlos”. Das Gericht sah darin gleich zwei Probleme. Zum einen habe Suno die Songs von YouTube mitgeschnitten (sogenanntes Stream-Ripping) und dabei technische Schutzmaßnahmen umgangen. Zum anderen speichere das Modell geschützte Werke in erheblichem Umfang fast vollständig ab. Neben der Unterlassung sprach das Gericht der Verwertungsgesellschaft GEMA auch Auskunft und Schadensersatz zu.
Ein Grundsatzurteil, das noch angefochten werden kann
Die GEMA wertet die Entscheidung als grundlegendes Signal und sieht bestätigt, dass sich KI-Anbieter Lizenzen holen und Urheber vergüten müssen. GEMA-Chef Tobias Holzmüller sagte, KI-Modelle, die auf dem Diebstahl geistigen Eigentums beruhen, seien von der Rechtsordnung nicht geschützt. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Suno widerspricht und prüft eine Berufung, sodass der Streit vor dem Oberlandesgericht München weitergehen kann.
Woher deine KI-Musik kommt, wird zur Haftungsfrage
Für dich als kleinen Betrieb heißt das nicht, dass KI-Musik ab sofort verboten ist. Das Urteil richtet sich gegen den Anbieter Suno, nicht gegen dich als Nutzer. Trotzdem verschiebt sich die Ausgangslage, denn wenn ein generiertes Stück in Wahrheit ein geschütztes Werk nachbildet, kann der Einsatz im Werbespot oder auf der eigenen Website zum Problem werden.
Drei Dinge sind jetzt sinnvoll:
- Verlass dich nicht darauf, dass „mit KI erzeugt” automatisch „frei von Rechten Dritter” bedeutet.
- Prüfe bei Musik für Kundenprojekte, ob der Anbieter Lizenzen der Rechteinhaber nachweisen kann.
- Für verlässliche Hintergrundmusik bleiben lizenzierte Musikbibliotheken die ruhigere Wahl.
Dieselbe Frage nach der Herkunft der Trainingsdaten beschäftigt gerade die ganze Branche, wie schon der Vergleich zwischen Anthropic und US-Buchautoren gezeigt hat. Während ein US-Gericht das Training dort als Fair Use einstufte, zieht das Münchner Urteil für Musik in Deutschland eine deutlich engere Grenze.