KI in Unternehmen

KI-Verordnung 2026: Was für deinen Betrieb gilt, was nicht

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Timo Becker ·

Stand: 29. Juli 2026. Änderungen an diesem Artikel stehen unten im Änderungsprotokoll. Das hier ist keine Rechtsberatung, sondern eine Einordnung für Betriebe ohne eigene Rechtsabteilung.

Am 2. August 2026 wird der Teil der KI-Verordnung scharf, der die meisten Betriebe als einziger direkt betrifft: die Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte. Fast alles andere hat der Digital Omnibus vom 27. Juli verschoben oder entschärft. Wenn du zuletzt zwei Schlagzeilen gelesen hast, die sich widersprechen, liegt das daran: Beide stimmen halb.

Dieser Artikel ist entstanden, weil ich die Frage für mich selbst beantworten musste. Auf dieser Website erscheinen jeden Werktag KI-erzeugte Meldungen. Ob darunter ein Hinweis gehört, stand in keinem der Ratgeber, die ich gefunden habe. Also habe ich es im Verordnungstext nachgelesen. Das Ergebnis steht weiter unten, samt der Stelle, an der ich falsch lag.

Du bekommst hier eine Zuordnung statt einer Gesetzeserklärung: welche Rolle du hast, in welcher Risikoklasse du steckst, was du kennzeichnen musst und was nicht, und welche Fristen für dich zählen.

Die KI-Verordnung in der Kurzfassung

Fünf Aussagen fassen diesen Artikel zusammen. Zu jeder steht weiter unten ein eigener Abschnitt mit den Details.

  1. Aus der bloßen Nutzung von KI folgt genau eine Pflicht: KI-Kompetenz nach Artikel 4. Sie gilt seit dem 2. Februar 2025 für jeden Betrieb, der KI einsetzt, wurde am 27. Juli 2026 zur Bemühenspflicht abgeschwächt und ist mit einer dokumentierten Seite erledigt.
  2. Ab dem 2. August 2026 gilt die Kennzeichnungspflicht aus Artikel 50 für drei Dinge: Ein Chatbot muss sich als Maschine zu erkennen geben. Täuschend echte KI-Bilder, -Videos oder -Tonaufnahmen von realen Menschen, Orten oder Ereignissen brauchen einen Hinweis. Und KI-Texte über Themen von öffentlichem Interesse ebenfalls, wenn niemand sie vor der Veröffentlichung redigiert.
  3. Nicht kennzeichnungspflichtig sind deine Geschäftstexte: Angebote, Produktbeschreibungen, Werbetexte, Kundenmails. Ebenso wenig erkennbar erfundene KI-Bilder, etwa Illustrationen. Die sechs Fälle in der Tabelle decken die häufigsten Situationen ab.
  4. Wer KI in ein eigenes Produkt einbaut, trägt die Hinweispflicht ab dem 2. August 2026 selbst. Die schweren Hochrisiko-Pflichten, etwa für KI in der Bewerberauswahl, folgen erst ab dem 2. Dezember 2027. Alle Termine stehen in der Fristentabelle.
  5. Kontrolliert wird in Deutschland von der Bundesnetzagentur. Für kleine und mittlere Unternehmen gilt beim Bußgeld der niedrigere der beiden Rahmenwerte, nicht die 35 Millionen aus den Schlagzeilen.

Was die KI-Verordnung ist, und für wen sie gilt

Die KI-Verordnung regelt nicht die Nutzung von KI. Sie knüpft an zwei Dinge an: welche Rolle du hast und welches Risiko vom System ausgeht. Wer das einmal verstanden hat, kann fast jede Detailfrage selbst einordnen.

Vorab die Namen, weil sie Verwirrung stiften: KI-Verordnung, EU-KI-Verordnung, EU AI Act und KI-Gesetz meinen alle dasselbe Gesetz, die Verordnung (EU) 2024/1689. Der englische Name ist verbreiteter, der deutsche steht im Amtsblatt. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in jedem Mitgliedstaat, ein deutsches Umsetzungsgesetz braucht sie nicht.

Anbieter oder Betreiber: welche Rolle du hast

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. OpenAI ist Anbieter von ChatGPT. Betreiber ist, wer es beruflich einsetzt. Wenn du ChatGPT für Angebotstexte nutzt, bist du Betreiber.

Das ist die deutlich leichtere Rolle. Die technischen Pflichten, etwa maschinenlesbare Markierungen in KI-Bildern, liegen beim Anbieter, nicht bei dir.

Eine Ausnahme solltest du kennen: Wer ein fremdes System unter eigenem Namen anbietet oder wesentlich verändert, rutscht selbst in die Anbieterrolle. Für den typischen Handwerks-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb ist das selten. Der häufigste Fall ist der Chatbot auf der eigenen Website, und der ist im Kennzeichnungs-Abschnitt abgehandelt.

Was als KI-System zählt, und was das Etikett damit zu tun hat

Maßgeblich ist die Definition in Artikel 3: ein System, das aus seinen Eingaben selbst ableitet, was es ausgibt. Ob “KI” auf der Packung steht, entscheidet nichts, weder in die eine noch in die andere Richtung. Der eine Anbieter klebt das Etikett auf jede Funktion, der andere lässt es weg.

Nach dieser Definition zählt in einem normalen Betrieb mehr dazu als ChatGPT:

  • die Belegerkennung in der Buchhaltungssoftware, die aus einem abfotografierten Kassenbon Betrag, Datum und Steuersatz herausliest
  • die Textvorhersage in Outlook
  • der Übersetzer, mit dem du die englische Herstellermail liest
  • das Bildwerkzeug in Canva, mit dem du den Hintergrund aus dem Teamfoto entfernst
  • die Terminvorschläge in deinem Kalender

Das klingt nach viel, führt aber zu wenig. Aus der Nutzung allein folgt für dich als Betreiber genau eine Pflicht, und die ist milder geworden: KI-Kompetenz nach Artikel 4. Alles Weitere hängt daran, ob du etwas veröffentlichst oder KI in ein eigenes Produkt einbaust.

Die vier Risikoklassen der KI-Verordnung

Die ganze Verordnung ist nach Risiko sortiert. Diese Tabelle ist das Gerüst für alles, was danach kommt.

KlasseWas dazugehörtWas für dich folgt
Unannehmbares RisikoVerbotene Praktiken nach Artikel 5, etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am ArbeitsplatzVerboten, seit Februar 2025
Hohes RisikoSysteme, die über Menschen entscheiden, etwa bei Bewerbung, Kredit, Bildung, kritischer InfrastrukturUmfangreiche Pflichten, für Betreiber ab Dezember 2027
TransparenzrisikoChatbots, Deepfakes, KI-erzeugte Inhalte nach Artikel 50Hinweispflicht ab 2. August 2026
Minimales RisikoAlles andere, also der Großteil der AlltagswerkzeugeKeine Pflichten aus der Verordnung

Der typische Kleinbetrieb bewegt sich in den unteren beiden Zeilen. Wer Angebote schreiben lässt, Texte übersetzt oder Bilder erzeugt, sitzt im minimalen Risiko und rutscht nur dann eine Zeile nach oben, wenn er veröffentlicht. Genau dort geht es jetzt weiter.

Die KI-Kennzeichnungspflicht ab dem 2. August 2026

Die KI-Kennzeichnungspflicht gilt ab dem 2. August 2026. Sie hängt nicht daran, ob du KI benutzt, sondern daran, ob du etwas veröffentlichst, das damit entstanden ist. Geregelt ist sie in Artikel 50 der KI-Verordnung, und dieser Artikel wurde durch den Digital Omnibus nicht verschoben.

Artikel 50 ist trotzdem kein Rundumschlag. Er erfasst vier Konstellationen, und für dich zählen zwei: was du veröffentlichst, und womit du auf deiner Seite sprechen lässt. Dieser Abschnitt geht beide durch, dazu die Form des Hinweises, sechs Fälle in einer Tabelle und den freiwilligen Kodex.

KI-generierte Bilder, Ton und Video kennzeichnen: wann es Pflicht ist

Kennzeichnungspflichtig ist, was echte Menschen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellt, obwohl es so nie stattgefunden hat. Die Verordnung nennt das Deepfake, und der Begriff ist weiter gefasst, als das Wort vermuten lässt. Es geht nicht nur um Politikervideos.

Ein Beispiel aus dem Maklergeschäft: Wenn du ein Foto einer real existierenden Immobilie per KI umbaust, den grauen Himmel gegen Sonne tauschst, die Möbel austauschst, den Riss in der Wand entfernst, dann zeigst du einen echten Ort in einem Zustand, in dem er nicht ist. Das ist der Kernfall.

Nicht erfasst ist, was erkennbar erfunden ist. Ein abstraktes Stimmungsbild aus einem KI-Bildgenerator auf der Startseite, eine Illustration, ein offensichtlich künstliches Motiv. Der Maßstab ist die täuschende Ähnlichkeit mit etwas Echtem, nicht die Frage, ob KI im Spiel war.

Bei künstlerischen und satirischen Inhalten reicht ein Hinweis, der die Darstellung nicht beeinträchtigt. Du musst kein Kunstwerk mit einem Banner zerstören.

Müssen KI-Texte auf Website, Blog und in Kundenmails gekennzeichnet werden?

Dein KI-geschriebener Angebotstext, deine Produktbeschreibung, deine Kundenmail und dein Werbetext sind nicht kennzeichnungspflichtig. Kennzeichnungspflichtig können nur Texte sein, die die Öffentlichkeit über Sachthemen informieren.

Der Grund steht in Artikel 50 Absatz 4 Satz 2. Erfasst sind dort nur Texte, die veröffentlicht werden, “um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren”. Deine Leistungsbeschreibung ist keine Angelegenheit von öffentlichem Interesse. Deine Preisliste auch nicht. Du kannst also weiter Texte mit KI schreiben, ohne jede Mail zu etikettieren.

Und selbst bei Texten, die darunter fallen, gibt es eine Ausnahme. Sie greift, wenn zwei Dinge zusammenkommen: Der Inhalt wurde einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen, und eine natürliche oder juristische Person trägt die redaktionelle Verantwortung. Beides, nicht eins von beidem.

Entscheidend ist, wie weit diese Kontrolle geht. Sie muss substanziell sein. Eine routinemäßige Freigabe oder ein kurzer Blick über den Text genügt dafür nach der gängigen Auslegung nicht. Wer sagt “ich lese ja drüber”, sollte sich fragen, ob er wirklich redigiert oder nur abnickt.

Ich komme weiter unten darauf zurück, weil ich selbst betroffen bin.

Chatbot auf der Website: Kennzeichnung ab wann

Ein Satz beim ersten Kontakt erledigt die Sache, verpflichtend ab dem 2. August 2026.

Menschen müssen wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen, es sei denn, das ist ohnehin offensichtlich. Juristisch richtet sich diese Pflicht an den Anbieter. Wenn du einen Chatbot im Kundenservice unter deinem eigenen Namen auf deine Seite stellst, kannst du selbst in die Anbieterrolle rutschen.

Praktisch ist die Diskussion müßig. “Hallo, ich bin der KI-Assistent von Musterbau. Für ein persönliches Gespräch: 0123 456789.” Fertig. Das kostet dich nichts und beendet die Frage.

Wie ein Hinweis aussehen muss, und warum das Impressum nicht reicht

Der Hinweis gehört an den Inhalt und muss spätestens beim ersten Kontakt da sein. Die Verordnung verlangt, dass er klar und erkennbar ist, spätestens zum Zeitpunkt der ersten Interaktion oder Konfrontation.

Daraus folgt dreierlei. Ein Sammelhinweis im Impressum reicht nicht, denn den sieht niemand, bevor er den Inhalt sieht. Eine Fußnote in 6-Punkt-Schrift am Seitenende reicht nicht. Und ein Hinweis, der erst nach dem Video kommt, kommt zu spät.

Was reicht: eine sichtbare Zeile am Bild, ein eingeblendeter Hinweis zu Beginn eines Videos, ein hörbarer Hinweis bei Audio, eine Zeile direkt beim Text. Unaufgeregt, aber sichtbar.

Kennzeichnen oder nicht? Die sechs Fälle im Überblick

FallKennzeichnen?Grund
Angebotstext mit ChatGPT geschrieben, selbst überarbeitetNeinKein Text von öffentlichem Interesse, und du hast ihn redigiert
Blogartikel komplett von KI, ungeprüft veröffentlicht, Thema FachkräftemangelJaAngelegenheit von öffentlichem Interesse, keine redaktionelle Kontrolle
Abstraktes KI-Stimmungsbild auf der StartseiteNeinStellt keinen realen Ort oder Menschen dar
KI-bearbeitetes Foto einer real existierenden ImmobilieJaRealer Ort, täuschend echt, aber verändert
Chatbot auf der WebsiteJaDer Nutzer muss wissen, dass er mit einer Maschine spricht
Werbevideo mit einem erfundenen, fotorealistischen MitarbeiterJaWirkt wie ein echter Mensch, ist aber keiner

Es gibt einen offiziellen Kodex, und er ist freiwillig

Zwei Dokumente helfen dir hier weiter, und beide sind neu genug, dass sie in vielen Ratgebern noch fehlen.

Die EU-Kommission hat am 20. Juli 2026 Leitlinien zu den Transparenzpflichten veröffentlicht. Das ist die amtliche Auslegung von Artikel 50, mit Beispielen und Ausnahmen (Leitlinien).

Dazu gibt es seit dem 10. Juni 2026 einen fertigen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung KI-erzeugter Inhalte, entstanden aus einem Verfahren mit über 187 Beteiligten. Er hat einen eigenen Abschnitt für Betreiber, also für dich. Wichtig: Die Teilnahme ist ausdrücklich freiwillig (Kodex).

Du musst also nichts unterschreiben und dich nirgends anmelden. Wer wissen will, wie eine saubere Umsetzung aussieht, findet dort eine Vorlage, die von der Kommission mitgetragen wird.

Das Ergebnis dieses Abschnitts in zwei Sätzen: Wenn du nur Werbe- und Geschäftstexte mit KI schreibst und keine realistischen Bilder von echten Dingen manipulierst, musst du nichts kennzeichnen. Wenn du einen Chatbot hast, schreib einen Satz, und wenn du automatisiert über Sachthemen publizierst, steht der Fall weiter unten.

Wenn du KI in dein eigenes Produkt einbaust

Für die schweren Hochrisiko-Pflichten hast du Zeit bis Dezember 2027. Die Hinweispflicht aus Artikel 50 trifft dich als Anbieter aber schon am 2. August 2026. Diese Trennung machen viele Texte zur KI-Verordnung nicht sauber, deshalb hier ausdrücklich.

Artikel 50 unterscheidet nicht nach Risikoklasse. Er knüpft an zwei Dinge an: Ein System, das direkt mit Menschen interagiert, muss erkennen lassen, dass es eine Maschine ist. Und ein System, das Bild, Ton, Video oder Text erzeugt, muss seine Ergebnisse maschinenlesbar markieren. Beides richtet sich an den Anbieter des Systems, nicht an den Nutzer.

Solange du fremde Werkzeuge benutzt, ist das nicht dein Problem, sondern das von OpenAI, Microsoft und den anderen. Sobald du etwas unter deinem eigenen Namen anbietest, in das ein solches System eingebaut ist, bist du selbst in dieser Rolle. Praktisch heißt das: Die schwere Dokumentationspflicht wartet bis 2027, der eine Satz beim ersten Kontakt nicht.

Die Hochrisiko-Pflichten selbst betreffen Systeme, die über Menschen entscheiden: Bewerberauswahl, Kreditvergabe, Zugang zu Bildung, kritische Infrastruktur, Medizinprodukte. Ein Punkt daraus kann auch Betriebe ohne eigenes Produkt treffen: KI im Bewerbungsverfahren. Wenn du Bewerbungen automatisiert vorsortieren lässt, bist du in diesem Bereich. Das gilt ab dem 2. Dezember 2027, und auch dann liegt der Großteil der Pflichten beim Anbieter der Software, nicht bei dir.

Alle Fristen der KI-Verordnung im Überblick

Der Digital Omnibus hat den Zeitplan umgebaut. Das ist der Stand nach der Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026.

DatumWas giltStatus
2. Februar 2025Verbotene Praktiken, KI-KompetenzGilt, Artikel 4 abgeschwächt
2. August 2025Pflichten für KI-Modelle mit allgemeinem VerwendungszweckGilt
2. August 2026Transparenzpflichten nach Artikel 50Nicht verschoben
2. Dezember 2026Maschinenlesbare Kennzeichnung für Bestandssysteme, Verbot KI-generierter intimer BilderNeu
2. August 2027Nationale KI-ReallaboreVerschoben
2. Dezember 2027Hochrisiko nach Anhang IIIVerschoben
2. August 2028Hochrisiko in Produkten nach Anhang IVerschoben

In älteren Ratgebern steht für die Hochrisiko-Pflichten oft noch der 2. August 2026. Das war der Stand vor dem Digital Omnibus. Prüfe bei jedem Text zur KI-Verordnung, ob er nach dem 27. Juli 2026 geschrieben oder aktualisiert wurde.

KI-Kompetenz: die Pflicht, die schon gilt

Artikel 4 verlangt seit dem 2. Februar 2025 KI-Kompetenz in deinem Betrieb, und die Anforderung ist im Juli deutlich abgeschwächt worden.

Der alte Wortlaut verlangte, ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz des Personals sicherzustellen. Der neue Wortlaut aus der Verordnung (EU) 2026/1744 lautet:

“Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen.”

Aus einer Ergebnispflicht wurde eine Bemühenspflicht. In den Erwägungsgründen steht ausdrücklich, dass das kleine Unternehmen entlasten soll.

Was jetzt reicht, ist eine dokumentierte Einweisung mit drei Angaben: welche Werkzeuge im Betrieb genutzt werden und wofür, welche Daten nicht hineingehören (Kundendaten, Gesundheitsdaten, Preiskalkulationen), und dass Ergebnisse geprüft werden, bevor sie rausgehen. Eine Seite, unterschrieben, abgeheftet. Kein Zertifikat, keine Schulungsfirma, kein KI-Beauftragter.

Dazu ein Detail, das selten dabeisteht: Artikel 4 taucht in der Bußgeldliste des Artikel 99 Absatz 4 nicht auf. Die Pflicht gilt, aber ein eigener Bußgeldtatbestand ist ihr dort nicht zugeordnet. Auch das spricht für die pragmatische Lösung statt für teure Zertifikate.

Der Nebeneffekt ist der eigentliche Gewinn: Die Regel, welche Daten nicht in ein KI-Werkzeug gehören, brauchst du wegen der DSGVO ohnehin. Du erledigst mit einer Seite zwei Themen.

Achtung bei älteren Quellen: Ein prominenter Fachverlag hat am 20. Juli geschrieben, Artikel 4 sei unverändert. Das war zu diesem Zeitpunkt noch vertretbar, ist seit dem 27. Juli aber überholt.

Was der Digital Omnibus geändert hat, und was nicht

Die Verordnung (EU) 2026/1744 wurde am 8. Juli beschlossen, am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ist damit geltendes Recht, nicht mehr Entwurf.

Vier Sätze, die derzeit häufig zu lesen sind und nicht stimmen:

“Alles ist verschoben.” Nein. Artikel 50 kommt am 2. August, unverändert.

“Ab August drohen Bußgelder in Millionenhöhe für jeden.” Nein. Die Höchstbeträge gelten für Verstöße gegen die Verbote und für große Unternehmen. Die Rechnung für kleine Betriebe steht im nächsten Abschnitt.

“Kleine Unternehmen sind ausgenommen.” Nein. Es gibt Erleichterungen bei Dokumentation und Bußgeldern, aber keine Bereichsausnahme.

“Du brauchst einen KI-Beauftragten.” Nein. Diese Rolle steht nirgends in der Verordnung.

Fairerweise: Bürgerrechtsorganisationen wie EDRi halten den Digital Omnibus für eine Aufweichung von Schutzstandards und haben davor gewarnt (EDRi). Für deinen Betrieb ist die Verschiebung eine Erleichterung. Dass sie politisch umstritten ist, gehört trotzdem zum Bild.

Die KI-Verordnung in Deutschland: Aufsicht und Bußgelder

Zuständig in Deutschland wird die Bundesnetzagentur, und die Höchstbeträge aus den Schlagzeilen gelten nicht für dich.

Ein eigenes deutsches KI-Gesetz mit zusätzlichen Pflichten gibt es nicht, und es braucht auch keins: Die KI-Verordnung gilt unmittelbar. Was Deutschland beschlossen hat, ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz, kurz KI-MIG. Es regelt, wer kontrolliert, nicht, was du tun musst. Der Bundestag hat es am 11. Juni beschlossen, der Bundesrat hat es am 10. Juli passieren lassen, in Kraft treten soll es vor dem 2. August. Die Bundesnetzagentur wird zusätzlich ein Koordinierungs- und Kompetenzzentrum und mindestens ein KI-Reallabor betreiben.

Zu den Bußgeldern. Verstöße gegen die verbotenen Praktiken aus Artikel 5, also etwa Social Scoring oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz, kosten bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Diese Zahl trägt die Schlagzeilen und beschreibt nicht deinen Fall.

Für Verstöße gegen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gilt Artikel 99 Absatz 4: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes.

Und jetzt der Teil, der selten dabeisteht. Nach Artikel 99 Absatz 6 gilt für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Start-ups jeweils der niedrigere der beiden Werte. Bei einem Betrieb mit 600.000 Euro Jahresumsatz sind 3 Prozent 18.000 Euro. Das ist die Obergrenze des Rahmens, nicht der Regelfall, und Bußgelder müssen verhältnismäßig sein.

Ernst nehmen ja, Panik nein.

So halte ich es auf dieser Website

Jetzt der Teil, in dem ich selbst betroffen bin.

Auf kibizhub.de erscheinen an jedem Werktag KI-erzeugte Meldungen zur Lage der KI-Branche. Sie werden recherchiert, geschrieben und veröffentlicht, ohne dass ich sie vorher lese. Ich korrigiere danach, wenn etwas danebenliegt.

Als ich das aufgesetzt habe, kam die Transparenzbox unter jede Meldung, weil ich es für anständig hielt. Freiwillig, aus Prinzip.

Beim Nachlesen für diesen Artikel habe ich gemerkt, dass ich die Sache zu locker gesehen hatte. Meine Meldungen informieren die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse, das ist bei Berichten über Regulierung und Technologie schwer zu bestreiten. Die Ausnahme aus Artikel 50 Absatz 4 Satz 2 greift bei mir nicht, weil vor der Veröffentlichung niemand liest. Redaktionelle Verantwortung übernehme ich, redaktionelle Kontrolle vorab findet nicht statt. Es müssen aber beide Voraussetzungen erfüllt sein.

Damit ist die Box ab dem 2. August kein freiwilliges Extra mehr, sondern Pflicht.

Die Transparenzbox unter jeder KI-News-Meldung auf kibizhub.de: wie die Meldung entstanden ist, wer verantwortlich ist und wohin Korrekturhinweise gehen

Noch ein Wort zur Box selbst, weil die Platzierung kein Zufall ist: Sie steht unter der Meldung, nicht darüber. Über dem Text würde sie wie eine Entschuldigung wirken, bevor du den ersten Satz gelesen hast, und sie würde genau die Zeilen verdrängen, wegen derer du gekommen bist. Unter dem Text beantwortet sie die Frage in dem Moment, in dem sie sich stellt: Du hast die Meldung gelesen und willst einordnen, wer hier eigentlich schreibt. Bei Meldungen von wenigen hundert Wörtern ist die Box damit kaum zu übersehen. Inhaltlich steht drin, was ich selbst von anderen wissen wollen würde: wie die Meldung entsteht, dass jede Angabe mit ihrer Originalquelle verlinkt ist, wer verantwortlich ist und wohin Korrekturhinweise gehen. Ob ich zum 2. August zusätzlich eine kurze Zeile über der Meldung ergänze, entscheide ich, wenn ich die Box gegen die neuen Leitlinien der Kommission gehalten habe.

Was ich daraus für dich mitnehmen würde: Die Frage ist nicht, ob KI beteiligt war. Die Frage ist, worüber du schreibst und wer vor der Veröffentlichung wirklich hinschaut. Wer einen Fachartikel von KI schreiben lässt, ihn selbst durcharbeitet, kürzt, korrigiert und mit seinem Namen versieht, braucht keinen Hinweis. Wer automatisiert publiziert, braucht einen.

Der eine nächste Schritt

Nimm dir zwanzig Minuten und geh deine Website durch. Drei Fragen:

  • Steht irgendwo ein Chatbot, ein Assistent, ein Buchungsdialog, der antwortet, ohne dass ein Mensch mitliest?
  • Ist ein Bild dabei, das einen echten Ort oder echte Menschen zeigt und per KI verändert wurde?
  • Entsteht irgendwo Text automatisiert, ohne dass jemand ihn vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft?

Wenn dreimal nein herauskommt, bist du fertig. Dann schreib die halbe Seite zur KI-Nutzung im Betrieb, hefte sie ab, und hak das Thema für dieses Jahr ab.


Änderungsprotokoll

DatumÄnderung
29. Juli 2026Erstveröffentlichung, Stand nach Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2026/1744

Nächste geplante Prüfung: 3. August 2026, danach 2. Dezember 2026.

Quellen

Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?

Ab dem 2. August 2026. Das ist der Tag, an dem Artikel 50 in Geltung tritt. Für die maschinenlesbare Markierung durch die Werkzeuganbieter läuft eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026.

Was sind die Risikoklassen der KI-Verordnung?

Vier Stufen: unannehmbares Risiko mit verbotenen Praktiken, hohes Risiko mit umfangreichen Pflichten, Transparenzrisiko mit Hinweispflicht, und minimales Risiko ohne Pflichten. Die Tabelle dazu steht im Artikel weiter oben.

Gibt es ein eigenes deutsches KI-Gesetz?

Die KI-Verordnung gilt unmittelbar, sie muss nicht in deutsches Recht übersetzt werden. Was Deutschland zusätzlich beschlossen hat, ist das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz. Es regelt, wer zuständig ist, nicht, was du tun musst.

Brauche ich einen KI-Beauftragten?

Nein. Diese Rolle gibt es in der KI-Verordnung nicht. Sie wird von Anbietern von Schulungen und Zertifikaten gern ins Spiel gebracht. Sinnvoll kann es sein, eine Person im Betrieb zuständig zu machen. Eine Pflicht ist es nicht.

Reicht ein Sammelhinweis im Impressum?

Nein. Der Hinweis muss beim Inhalt stehen und spätestens beim ersten Kontakt sichtbar sein. Das Impressum sieht niemand vorher.

Muss ich meine Mitarbeiter schulen?

Du musst Maßnahmen ergreifen, um KI-Kompetenz zu unterstützen. Seit der Änderung im Juli ist das eine Bemühenspflicht. Eine dokumentierte Einweisung mit klaren Regeln zum Umgang mit Daten genügt in aller Regel.

Ist jetzt alles verschoben?

Nein. Verschoben wurden die Hochrisiko-Anforderungen und die Reallabore. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 kommen am 2. August wie geplant.

Ich habe ein KI-Bild in einer Anzeige verwendet. Problem?

Nur wenn es echte Menschen, Orte oder Ereignisse täuschend echt darstellt. Ein erkennbar erfundenes Motiv ist kein Deepfake.

Was ist mit KI-Bildern, die vor dem 2. August entstanden sind?

Für Systeme, die vor diesem Datum im Einsatz waren, gilt bei der maschinenlesbaren Kennzeichnung eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2026. Die trifft aber die Anbieter der Werkzeuge, nicht dich.

Muss ich eine Liste aller KI-Werkzeuge führen?

Vorgeschrieben ist das für dich nicht. Sinnvoll ist es trotzdem, weil du sonst bei jeder neuen Frage von vorn anfängst.

Gilt das auch für Betriebe in Österreich und der Schweiz?

Die KI-Verordnung gilt unmittelbar in der gesamten EU, also auch in Österreich. Für Schweizer Betriebe gilt sie dann, wenn sie KI-Systeme oder deren Ergebnisse in der EU auf den Markt bringen oder anbieten.

Timo Becker

Über den Autor

Timo – KIbizHub

Timo ist Gründer von KIbizHub und beschäftigt sich täglich mit dem praktischen Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Business. Er hilft Unternehmern und Selbständigen dabei, KI-Tools gewinnbringend in ihren Alltag zu integrieren – ohne technisches Vorwissen.