KI-NewsKW 33/2026

KI-Woche für den Mittelstand – KW 33/2026

· Zeitraum: 3. bis 13. August 2026 Dieser Beitrag wurde mit KI erstellt

Editorial

In den vergangenen zwei Wochen ging es bei KI weniger um neue Funktionen als um Recht und Herkunft. Seit dem 2. August sind die Transparenzpflichten der KI-Verordnung anwendbar, gemeint ist damit aber ein enger Bereich und nicht jeder Werbetext, den ein Betrieb veröffentlicht. Fast zeitgleich beginnt Anthropic, von Claude geschriebene Texte unsichtbar zu markieren, sodass KI-Arbeit eine Spur hinterlässt. Und ein Münchner Gericht zieht beim Training von KI-Musik eine klare Grenze und zeigt, dass die Herkunft der Trainingsdaten zur Haftungsfrage werden kann. Für deinen Betrieb heißt das, über den sinnvollen KI-Einsatz entscheidet gerade nicht das Tempo, sondern der saubere Umgang mit Kennzeichnung, Herkunft und Verantwortung.

Die Meldungen

Die neue Kennzeichnungspflicht trifft Deepfakes, nicht deinen Werbetext

Seit dem 2. August sind die Transparenzpflichten der KI-Verordnung anwendbar. In vielen Meldungen klang das so, als müsse jeder KI-Inhalt ab sofort ein Etikett tragen. Die EU-Kommission hat dazu einen freiwilligen Verhaltenskodex zur Kennzeichnung vorgelegt, der die Pflicht enger fasst. Offenlegen musst du vor allem Deepfakes, die echte Menschen oder Ereignisse täuschend echt nachbilden, sowie KI-Texte zu Fragen von öffentlichem Interesse. Ein normaler Werbetext, eine Produktbeschreibung oder ein Angebot fällt in aller Regel nicht darunter.

Prüfe, wo du wirklich kennzeichnen musst: Wer mit KI ein Stimmungsbild als Illustration erzeugt oder einen Produkttext formuliert, braucht kein Etikett, wer aber ein täuschend echtes Foto einer realen Person erstellt, schon.

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Was du mit Claude schreibst, hinterlässt jetzt eine Spur

Anthropic markiert von Claude erzeugte Texte seit dem 2. August unsichtbar, um eine Transparenzregel des AI Act zu erfüllen. Die Markierung steckt in der Wortwahl, verändert Sinn und Lesbarkeit nicht und bleibt beim Kopieren erhalten. Sie belegt aber nur, dass ein Text durch Claude gelaufen ist. Umgekehrt heißt ein fehlendes Zeichen nicht, dass keine KI im Spiel war, denn wer stark umschreibt, übersetzt oder eigene Passagen einmischt, verwischt die Spur.

Nutze KI als Werkzeug, nicht als Ersatz: Lies jeden Entwurf gegen, ergänze eigene Fakten und Beispiele und gib ihm deine Sprache, dann steht am Ende deine Arbeit und kein Rohtext aus der Maschine.

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Bei KI-Musik wird die Herkunft zur Haftungsfrage

Das Landgericht München I hat dem US-Dienst Suno untersagt, geschützte Songs ohne Lizenz für das Training seines KI-Modells zu nutzen, wie das Fachportal LTO am 31. Juli 2026 berichtete. Es ist die erste deutsche Entscheidung dieser Art, rechtskräftig ist sie aber noch nicht, weil Suno eine Berufung prüft. Für dich als Nutzer ist KI-Musik damit nicht verboten, denn das Urteil richtet sich gegen den Anbieter. Trotzdem verschiebt sich die Ausgangslage, denn wenn ein generiertes Stück ein geschütztes Werk nachbildet, kann der Einsatz im Werbespot oder auf der Website zum Problem werden.

Prüfe die Herkunft, bevor du KI-Musik einsetzt: Verlass dich nicht darauf, dass mit KI erzeugt automatisch frei von fremden Rechten bedeutet. Für Kundenprojekte bleiben lizenzierte Musikbibliotheken die ruhigere Wahl.

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Ausprobier-Tipp der Woche: Der 10-Minuten-Check für deine KI-Inhalte

Nimm dir zehn Minuten und geh die Inhalte durch, die du zuletzt mit KI erstellt hast, also Bilder, Texte und Musik für Website, Social Media oder Werbung. Stell dir bei jedem Stück zwei Fragen. Erstens: Könnte jemand das für eine echte Aufnahme einer realen Person oder eines echten Ereignisses halten? Dann kennzeichne es klar als KI-generiert. Zweitens: Weißt du, woher das Material stammt, vor allem bei KI-Musik in Videos und in der Telefonwarteschleife? Wo du unsicher bist, ersetzt du es durch eine lizenzierte Quelle oder einen selbst erstellten Inhalt. Das schließt die zwei Lücken, die diese Woche im Mittelpunkt standen, ohne dass du dafür einen Anwalt brauchst.